NIS-2
Seit dem 6. Dezember 2025 ist die neue EU-Richtlinie in Kraft. Die Umsetzung ist vielschichtig und aufwändig. Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens 6. März 2026 beim BSI registrieren. Wir klären auf und unterstützen.
Die Herausforderung
NIS-2 soll ein hohes Daten-Schutzniveau gewährleisten und die Cyber-Resilienz kritischer Infrastruktur stärken. Bei Nichteinhaltung drohen in letzter Konsequenz Strafzahlungen. Die großen Herausforderungen bei NIS-2 liegen insbesondere in 4 Kernbereichen:
- Prüfung, Ergänzung und Dokumentation vorhandener Unternehmensprozesse auf Eignung zur Erfüllung der NIS-2-Richtlinie.
- Übersicht über das aktuelle Risikomanagement und daraus abgeleiteten Notfall- und Krisenplänen.
- Einschätzung der Auswirkung eines Ausfalls von wichtigen Lieferanten.
- Ergebnisdarstellung in einem nutzbaren Business Continuity Management (Geschäftsfortführungsplan).
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Bewältigung der Herausforderungen, die im Zuge der Umsetzung von NIS-2 auftreten.
Die Lösung: N4Con GmbH
NIS-2 ist mehr als eine regulatorische Pflicht. Sie betrifft Organisation, Prozesse, Technik – und vor allem das Management. Genau hier setzen wir an. Wir sind Umsetzer aus der Praxis mit langjähriger Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen. Unser Anspruch: Regulatorische Anforderungen so zu übersetzen, dass sie für Management, Fachbereiche und IT verständlich, umsetzbar und nachhaltig wirksam sind.
Ihr Vorteil: Ein Partner
Wir sind Übersetzer zwischen
- - Management und Verantwortungsträgern
- - Regulatorik & rechtlichen Anforderungen
- - Geschäftsprozessen & Organisation
- - IT, Informationssicherheit & Technik
Unsere Leistungen
Wir realisieren
- - Gap-Analyse & Reifegrad-Check
- - Ableitung konkreter Maßnahmen aus der NIS-2
- - Bewertung von Governance- & Risikostrukturen
- - Begleitung von Management & Fachbereichen
- - Integration von ISMS und BCM-Frameworks
- - Praxisorientierte Umsetzung
Für wen wir arbeiten
Für Unternehmen, die
- - von NIS-2 direkt oder indirekt betroffen sind
- - klare Orientierung statt Unsicherheit suchen
- - einen Partner wollen, der Regulatorik verständlich macht
- - Umsetzung erwarten und nicht nur Beratung
12+
umgesetzte
Normen
30+
zufriedene
Kunden
15+
Jahre
Erfahrung
FAQ
Die EU-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft, die Umsetzung in Deutschland erfolgte verspätet zum 6. Dezember 2025.
Es gibt keine Übergangsfristen; die Umsetzung seitens der Unternehmen hat sofort zu erfolgen.
Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens 6. März 2026 beim BSI registrieren.
Die NIS-2-Richtlinie gilt meist für mittlere und große Unternehmen in bestimmten, festgelegten Branchen und/oder ab einer bestimmten Größe (über 50 Mitarbeiter oder über 10 Mio. EUR Jahresumsatz).
Ca. 30.000 Unternehmen in Deutschland sind betroffen, darunter "wesentliche" und "wichtige" Einrichtungen aus Sektoren wie Energie, Transport, Banken, Gesundheitswesen und digitaler Infrastruktur.
Ihr Unternehmen ist sehr wahrscheinlich indirekt auch betroffen, wenn Sie ein wichtiger Lieferant eines betroffenen Unternehmens sind (Lieferkette).
Falls Sie sich nicht sicher sind, führen wir gern eine individuelle Prüfung für Ihr Unternehmen durch.
Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen (Risikomanagement), Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, Schulungspflichten für Mitarbeiter und das Management.
Die Geschäftsführung haftet direkt für die Umsetzung und Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen.
Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) registrieren, wofür das BSI-Portal ab Anfang 2026 genutzt wird.
Und jetzt? Nehmen Sie Kontakt auf.
Wir nehmen Sie an die Hand.
- +49 451 40082200
- [email protected]
- Ziegelstraße 91-93
23556 Lübeck
Deutschland